Neue Hamburger Versammlungsstättenverordnung 2026: Was Veranstaltende jetzt wissen und beachten sollten
Zum 1. Januar 2026 ist in Hamburg eine grundlegend überarbeitete Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Fassung und bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die für Veranstaltende unmittelbare Auswirkungen auf Planung, Durchführung und Verantwortung von Veranstaltungen haben. Ziel der Novelle ist es, Sicherheitsanforderungen zu modernisieren, Verantwortlichkeiten klarer zu regeln und die Verordnung an aktuelle technische, organisatorische und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.
Parallel dazu wird auf Bundesebene derzeit auch die Muster‑Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) überarbeitet, die den Bundesländern als Vorlage für ihre jeweiligen Landesverordnungen dient. Hamburg nimmt mit seiner neuen VStättVO somit in einigen Punkten bereits Entwicklungen vorweg, die künftig bundesweit relevant werden dürften.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und setzt einen besonderem Fokus auf die Perspektive von Veranstaltenden.
Die Wichtigsten Änderungen an der Hamburger Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) im Überblick
1. Mehr Verantwortung im Betrieb: Räumungskonzepte und Betreiberpflichten
Eine der zentralen Änderungen der Hamburger VStättVO betrifft die organisatorische Sicherheit im Veranstaltungsbetrieb. Neben der bekannten Brandschutzordnung wird nun (abhängig von Größe und Nutzung der Versammlungsstätte) auch ein Räumungskonzept gefordert. Dieses beschreibt nicht nur technische Rahmenbedingungen, sondern vor allem Abläufe, Zuständigkeiten und Entscheidungswege für den Ernstfall. Neu ist hierbei insbesondere:
- Die verpflichtende Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in der Räumungsplanung
- Klarere Anforderungen an jährliche Unterweisungen des Personals, die nun ausdrücklich auch andere Gefahrenlagen jenseits des Brandfalls umfassen
Für Veranstaltende bedeutet das: Wer eine Location nutzt, übernimmt häufiger konkrete Verantwortung für Sicherheitsprozesse und muss diese auch dokumentieren. Sicherheits‑ und Räumungskonzepte werden damit noch stärker zu einem festen Bestandteil der Veranstaltungsplanung.
2. Rettungswege: Weniger Spielraum, mehr Präzision
Vorgaben zu Rettungswegen wurden bei der Novellierung ebenfalls präzisiert. Ziel ist eine eindeutigere und im Ernstfall verlässlichere Führung der Besucherströme.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
- Türen in Rettungswegen müssen jederzeit in voller Breite und leicht von innen zu öffnen sein.
- Foyers dürfen nicht mehr als notwendige Verbindung zwischen Treppenraum und Ausgang genutzt werden.
- Für Versammlungsräume ab 100 m² oder mit mehr als 100 Personen sind zwei voneinander unabhängige, entgegengesetzte Ausgänge erforderlich.
Gerade für Veranstaltende mit variablen Bestuhlungs‑ oder Nutzungskonzepten steigt damit der Abstimmungsbedarf mit Betreibenden und Genehmigungsbehörden. Flächenplanung, Möblierung und temporäre Einbauten müssen frühzeitig auf ihre Auswirkungen auf Rettungswege geprüft werden.
3. Brandschutz und Technik: Niedrigere Schwellen, höhere Anforderungen
Die neue Hamburger Versammlungsstättenverordnung senkt in vielen Bereichen die Schwellenwerte, ab denen technische Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. So wird etwa die Pflicht zur Rauchableitung bereits ab deutlich kleineren Raumgrößen ausgelöst als bisher. Auch Anforderungen an maschinelle Rauchabzugsanlagen, Zuluftflächen und Feuerlöschanlagen wurden konkretisiert.
Für Veranstaltende ist dabei besonders relevant:
- Auch Nebenräume, Studios oder kleinere Veranstaltungsflächen fallen häufiger unter die technischen Anforderungen.
- Bestehende Konzepte müssen bei Nutzungsänderungen neu bewertet werden.
- Technische Details spielen eine größere Rolle in Abstimmungsgesprächen mit Behörden.
4. Wegfall des Gastspielprüfbuchs: Mehr Einzelfallprüfung
Eine für Touring‑Produktionen besonders einschneidende Änderung ist die Streichung des Gastspielprüfbuchs. In diesen Fällen entfällt die bisherige Möglichkeit, einen wiederkehrenden Bühnen‑ oder Szenenaufbau einmalig prüfen und anschließend mehrfach einsetzen zu können, vollständig.
Künftig gilt:
- Jeder Aufbau muss für jede Spielstätte separat nachgewiesen und abgestimmt werden.
- Technische Abnahmen werden wieder stärker standortbezogen erfolgen.
Für Veranstaltende bedeutet das mehr Aufwand in der Vorbereitung, insbesondere bei Tourneen und Gastspielen – gleichzeitig aber auch eine stärkere Verantwortung für die Anpassung an die jeweilige Location.
5. Klare Qualifikationen: Neue Anforderungen an technische Verantwortliche
Die Hamburger VStättVO aktualisiert auch die Anforderungen an technische Verantwortliche. Berufsbezeichnungen, Abschlüsse und Prüfungsstrukturen wurden hier an moderne Ausbildungswege angepasst. Hier werden nun neue Qualifikationen (etwa im Rahmen der fortschreitenden Akademisierung und der „Bachelor‑Professional“-Abschlüsse) explizit berücksichtigt.
Für Veranstaltende bringt das mehr Klarheit bei folgenden Fragen:
- Wer darf in welcher Funktion eingesetzt werden?
- Welche Qualifikation ist für welche Art von Veranstaltung erforderlich?
Gleichzeitig steigt die Bedeutung, qualifiziertes Fachpersonal gezielt einzuplanen und deren Zuständigkeiten sauber zu definieren.
6. Blick nach vorn: Überarbeitung der Muster‑Versammlungsstättenverordnung
Parallel zur Hamburger Reform wird derzeit auch die Muster‑Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) auf Bundesebene überarbeitet. Ein Entwurf liegt hier bereits vor, Verbände und Fachkreise wurden beteiligt, und der Fokus liegt klar auf
- einer stärkeren Betonung der Verantwortung von Betreibenden und Veranstaltenden,
- klareren Anforderungen an Sicherheitskonzepte und Ordnungsdienste,
- sowie einer stärkeren Gewichtung von Betriebsvorschriften gegenüber rein baulichen Anforderungen.
Nach Abschluss der Anhörung sind länderübergreifende Abstimmungen und ein EU‑Notifizierungsverfahren vorgesehen. Erst danach können die Bundesländer die neue Musterverordnung in eigenes Landesrecht überführen. Für Veranstaltende ist daher absehbar: Die in Hamburg eingeschlagene Richtung dürfte künftig auch in anderen Bundesländern an Bedeutung gewinnen.
Fazit: Mehr Sicherheit, mehr Struktur – aber auch mehr Verantwortung
Die neue Hamburger Versammlungsstättenverordnung bringt keine rein formalen Änderungen, sondern greift tief in die Praxis des Veranstaltungsbetriebs ein. Sicherheits‑, Räumungs‑ und Betriebskonzepte, qualifiziertes Personal und eine enge Abstimmung mit Betreibenden und Behörden werden noch wichtiger als bisher.
Für Veranstaltende heißt das: Wer frühzeitig plant, Verantwortlichkeiten klar definiert und professionelle Prozesse etabliert, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch die Grundlage für einen reibungslosen und sicheren Veranstaltungsablauf.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, im Dschungel der verschiedenen Gesetze, Verordnungen und Vorgaben nicht den Überblick zu verlieren. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich: Team und Kontakt

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EventMind UG (haftungsbeschränkt) - Stephanie Albrecht
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Stephanie Albrecht - EventMind UG
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