Neue Hamburger Versammlungsstättenverordnung 2026: Was Veranstaltende jetzt wissen und beachten sollten
Zum 1. Januar 2026 ist in Hamburg eine grundlegend überarbeitete Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Fassung und bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die für Veranstaltende unmittelbare Auswirkungen auf Planung, Durchführung und Verantwortung von Veranstaltungen haben. Ziel der Novelle ist es, Sicherheitsanforderungen zu modernisieren, Verantwortlichkeiten klarer zu regeln und die Verordnung an aktuelle technische, organisatorische und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

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