Veranstaltungsleitung

Der Begriff „Veranstaltungsleitung“ wird oft vielfältig eingesetzt und steht oft stellvertretend für alle möglichen Positionen im komplexen Gefüge einer Veranstaltung. Dabei gibt es rein rechtlich eine Definition, welche die Position der „Veranstaltungsleitung“ benennt, nämlich der § 38 der (Muster-)Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO).

Um das zu entwirren, schaffen wir erst einmal grundsätzlich Klarheit für die Begriffe Veranstalter, Betreiber und Veranstaltungsleitung.

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