Im Kontext von Veranstaltungen macht es häufig einen Unterschied, ob und an welchen Stellen man einen Sicherheits- oder Ordnungsdienst einsetzt. Doch worin besteht eigentlich dieser Unterschied? In diesem Beitrag wollen wir uns mit den verschiedenen Einsatzbereichen von Sicherheits- und Ordnungsdienstpersonal beschäftigen.

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Für einen guten Start in Ihre Veranstaltung ist ein optimiertes Einlassmanagement unerlässlich. Sicher wollen Sie nicht, dass Ihre Besucherinnen und Besucher schon zu Beginn durch eine schlecht organisierte Einlass-Situation genervt sind… Abhängig von der Anzahl der Besuchenden und den Gegebenheiten vor Ort müssen meist individuelle Lösungen gefunden werden.

Im ersten Beitrag zum Thema Einlassmanagement haben wir uns hierfür mit Grundsätzlichen Informationen und dem Thema Outdoor-Events beschäftigt. In diesem Beitrag sprechen wir über die Unterschiede zu Veranstaltungen in Gebäuden, die als Versammlungsstätten zugelassen sind.

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Jede Veranstaltung lebt von einem guten Einlassmanagement. Stellen Sie sich vor, Ihre Besuchenden sind schon zu Beginn genervt durch eine schlecht organisierte Einlass-Situation… Das wollen wir in jedem Fall vermeiden. Hier stellt natürlich jedes Event seine eigenen Ansprüche. Abhängig von der Anzahl der Besuchenden und den Gegebenheiten vor Ort müssen somit meist individuelle Lösungen gefunden werden.

Im ersten von zwei Teilen zum Thema Einlassmanagement schauen wir uns Outdoor-Veranstaltungen an. Damit zielen wir insbesondere auf Veranstaltungen wie Festivals ab, deren gesamte Infrastruktur neu errichtet wird. Anders als in bekannten Versammlungsstätten muss der Veranstalter das Einlassmanagement hier von vorne herein mitdenken, die Infrastruktur zum Aufbau einplanen und kann gegebenenfalls nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen.

Den zweiten Teil zum Einlassmanagemant in festen Locations (bzw. Versammlungsstätten) verlinken wir entsprechend hier.

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Am letzten Juni-Wochenende feierten rund 50.000 Menschen den Harley-Kult auf dem Hamburger Großmarktgelände. Nach zweijähriger Pause hießen wir dieses Jahr wieder tausenden Bikes willkommen – natürlich mit einem gut durchdachten Sicherheitsmanagement.

EventMind sorgte hierbei für Sicherheit beim Einlassmanagement, bei der Vereinbarkeit von Menschen und Bikes, die sich die gleiche Fläche teilen, und in vielen weiteren Bereichen. Wir konnten den Veranstalter bei der sicheren Umsetzung seiner Veranstaltung unterstützen und für einen weitestgehend reibungslosen Ablauf sorgen.

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Veranstaltungsleitung

Der Begriff „Veranstaltungsleitung“ wird oft vielfältig eingesetzt und steht oft stellvertretend für alle möglichen Positionen im komplexen Gefüge einer Veranstaltung. Dabei gibt es rein rechtlich eine Definition, welche die Position der „Veranstaltungsleitung“ benennt, nämlich der § 38 der (Muster-)Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO).

Um das zu entwirren, schaffen wir erst einmal grundsätzlich Klarheit für die Begriffe Veranstalter, Betreiber und Veranstaltungsleitung.

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Symbolbild Großveranstaltung

Das „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)“ ist Teil des Hamburger Landesrechts und regelt unter anderem die Genehmigungspflicht von Großveranstaltungen. Durch die Corona-Pandemie vielleicht ein wenig in Vergessenheit geraten, gelten seit einiger Zeit neue Regelungen für eben dieses Genehmigungsverfahren in Hamburg.

Das heißt, die Stadt Hamburg hat die umfassenden Anforderungen an Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten gebündelt und das Genehmigungsverfahren zentralisiert. Daher fallen nun alle öffentlichen Veranstaltungen unter den neu geschaffenen §31 des SOG, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Es sind gleichzeitig mehr als 10.000 Besuchende zu erwarten oder es wird aus sonstigen Gründen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial festgestellt.

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