Im Kontext von Veranstaltungen macht es häufig einen Unterschied, ob und an welchen Stellen man einen Sicherheits- oder Ordnungsdienst einsetzt. Doch worin besteht eigentlich dieser Unterschied? In diesem Beitrag wollen wir uns mit den verschiedenen Einsatzbereichen von Sicherheits- und Ordnungsdienstpersonal beschäftigen.

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Für einen guten Start in Ihre Veranstaltung ist ein optimiertes Einlassmanagement unerlässlich. Sicher wollen Sie nicht, dass Ihre Besucherinnen und Besucher schon zu Beginn durch eine schlecht organisierte Einlass-Situation genervt sind… Abhängig von der Anzahl der Besuchenden und den Gegebenheiten vor Ort müssen meist individuelle Lösungen gefunden werden.

Im ersten Beitrag zum Thema Einlassmanagement haben wir uns hierfür mit Grundsätzlichen Informationen und dem Thema Outdoor-Events beschäftigt. In diesem Beitrag sprechen wir über die Unterschiede zu Veranstaltungen in Gebäuden, die als Versammlungsstätten zugelassen sind.

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Jede Veranstaltung lebt von einem guten Einlassmanagement. Stellen Sie sich vor, Ihre Besuchenden sind schon zu Beginn genervt durch eine schlecht organisierte Einlass-Situation… Das wollen wir in jedem Fall vermeiden. Hier stellt natürlich jedes Event seine eigenen Ansprüche. Abhängig von der Anzahl der Besuchenden und den Gegebenheiten vor Ort müssen somit meist individuelle Lösungen gefunden werden.

Im ersten von zwei Teilen zum Thema Einlassmanagement schauen wir uns Outdoor-Veranstaltungen an. Damit zielen wir insbesondere auf Veranstaltungen wie Festivals ab, deren gesamte Infrastruktur neu errichtet wird. Anders als in bekannten Versammlungsstätten muss der Veranstalter das Einlassmanagement hier von vorne herein mitdenken, die Infrastruktur zum Aufbau einplanen und kann gegebenenfalls nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen.

Den zweiten Teil zum Einlassmanagemant in festen Locations (bzw. Versammlungsstätten) verlinken wir entsprechend hier.

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Veranstaltungsleitung

Der Begriff „Veranstaltungsleitung“ wird oft vielfältig eingesetzt und steht oft stellvertretend für alle möglichen Positionen im komplexen Gefüge einer Veranstaltung. Dabei gibt es rein rechtlich eine Definition, welche die Position der „Veranstaltungsleitung“ benennt, nämlich der § 38 der (Muster-)Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO).

Um das zu entwirren, schaffen wir erst einmal grundsätzlich Klarheit für die Begriffe Veranstalter, Betreiber und Veranstaltungsleitung.

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