Symbolbild Großveranstaltung

Das „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)“ ist Teil des Hamburger Landesrechts und regelt unter anderem die Genehmigungspflicht von Großveranstaltungen. Durch die Corona-Pandemie vielleicht ein wenig in Vergessenheit geraten, gelten seit einiger Zeit neue Regelungen für eben dieses Genehmigungsverfahren in Hamburg.

Das heißt, die Stadt Hamburg hat die umfassenden Anforderungen an Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten gebündelt und das Genehmigungsverfahren zentralisiert. Daher fallen nun alle öffentlichen Veranstaltungen unter den neu geschaffenen §31 des SOG, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Es sind gleichzeitig mehr als 10.000 Besuchende zu erwarten oder es wird aus sonstigen Gründen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial festgestellt.

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Symbolbild Luca und CWA

Im Laufe des letzten Jahres haben wir alle viel von der sogenannten luca-App und der Corona Warn App (CWA) gehört. Inzwischen sind so viele Updates veröffentlicht worden, dass man leicht den Überblick verlieren kann… Welche App eignet sich am besten für mein Vorhaben? Warum überhaupt eine digitale Kontaktdatenerfassung? Muss ich die Kontaktdaten meiner Besuchenden oder Gäste überhaupt erfassen?

Diese Fragen- und noch viele mehr davon- stellt man sich sich unweigerlich bei der Planung von Veranstaltungen. Manche lassen sich einfach klären: Die Frage, ob die Veranstaltenden verpflichtet sind, Kontaktdaten zu erfassen, beantwortet meist ein Blick in die aktuell gültige Verordnung. In der Regel ist dies der Fall.

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