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Symbolbild Großveranstaltung

Genehmigungspflichtige Großveranstaltungen

in Beratung, Genehmigungsmanagement, Planung, Sicherheitskonzept, Veranstaltungen

Das „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)“ ist Teil des Hamburger Landesrechts und regelt unter anderem die Genehmigungspflicht von Großveranstaltungen. Durch die Corona-Pandemie vielleicht ein wenig in Vergessenheit geraten, gelten seit einiger Zeit neue Regelungen für eben dieses Genehmigungsverfahren in Hamburg.

Das heißt, die Stadt Hamburg hat die umfassenden Anforderungen an Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten gebündelt und das Genehmigungsverfahren zentralisiert. Daher fallen nun alle öffentlichen Veranstaltungen unter den neu geschaffenen §31 des SOG, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Es sind gleichzeitig mehr als 10.000 Besuchende zu erwarten oder es wird aus sonstigen Gründen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial festgestellt.

Anträge für Veranstaltungen die unter §31 SOG fallen

Solche Veranstaltungen müssen nun mit einem festgelegten Vorlauf von mindestens 6 Monaten beantragt werden. Mit dem Antrag sind alle für die Beurteilung der Veranstaltung und die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen einzureichen. Hierzu gehört beispielsweise auch ein Sicherheitskonzept, das neben Kontaktdaten des Veranstaltenden auch Informationen zu dem erwarteten Profil der Besuchenden, den Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum oder zu den geplanten Aufbauten, Zelten, Bühnen, Ständen etc. enthält.

Abhängig von der Veranstaltung ist die Menge an einzureichenden Unterlagen nicht zu unterschätzen. In der Regel gewährt die zuständige Behörde auch einen Aufschub, sofern die erste Antragsfrist eingehalten wurde, bei den Unterlagen aber nachgebessert werden muss. Trotzdem sollte die Beantragung nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Hier den §31 des SOG online nachlesen.

Umsetzung und Kontrolle der Auflagen

Passend zur neuen gesetzlichen Lage hat der Senat auch eine neue Einsatzgruppe des Bezirksamts Hamburg-Mitte vorgestellt. Diese Einsatzgruppe soll bei den genehmigten Veranstaltungen sicherstellen, dass die „notwendigen Regeln und Auflagen eingehalten werden“, so Bürgermeister Tschentscher.

Die Einsatzgruppe soll allerdings nicht nur kontrollieren und überwachen, sie steht den Veranstaltenden auch zur Seite und begleitet die Veranstaltungen.


Sie möchten eine Veranstaltung beantragen, die unter den neuen §31 des SOG fällt? Oder haben Sie dies schon getan und benötigen Unterstützung bei der Bearbeitung der behördlichen Nachforderungen?

Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne!

Kontakt

Erfahren Sie hier mehr zur neuen Einsatzgruppe des Bezirksamts Hamburg-Mitte.

Copyright-Hinweis: Freie kommerzielle Nutzung – Kein Bildnachweis nötig – pixabay.com

Schlagworte: Gefährdungspotenziel, Genehmigungspflichtige Großveranstaltung, Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Hamburger Landesrecht, Sicherheitskonzept, SOG §31
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